Klasse AM
Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h und 50 ccm oder Elektromotor mit einer Maximalleistung von 4 kW.
Dreirädrige mit maximal 45 km/h und 50 ccm oder Diesel- als auch E-Motor mit maximal 4 kW.
Vierrädrige, wie bei Dreirädrigen, allerdings Lehrgewicht maximal 350 Kg.
Mindestalter: 15 Jahre
Klasse A1
Krafträder mit maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW.
Leistungsgewicht maximal 0,1 kW/Kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit maximaler Motorleistung von 15 kW.
MIndestalter: 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder mit Motorleistung maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/ Leermasse von max. 0,2 kW/ Kg.
(Bei 35 kW minimum Leergewicht von 175 Kg)
MIndestalter: 18 Jahre
Klasse A
Alle Krafträder und Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mindestalter: 24 Jahre, bei Direkteinstieg
20 Jahre, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre, für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
...selbstverständlich kann man bei uns auch die Mofaprüfbescheinigung erwerben!
Klasse BF17
Alle Kraftfahrzeuge bis 3500 Kg zG , außer den Fahrzeugen, die den Zweiradklassen angehören.
Mit dem Führerschein sind die Klassen AM und L eingeschlossen.
Mindestalter: 17 Jahre
Klasse B
Alle Kraftfahrzeuge bis 3500 Kg zG , außer den Fahrzeugen, die den Zweiradklassen angehören.
Mit dem Führerschein sind die Klassen AM und L eingeschlossen.
Mindestalter: 18 Jahre
...bei BF17 und B dürfen Anhänger bis 750 Kg zG mitgeführt werden.
Bei einem Anhänger mit mehr als 750 Kg zG darf die Kombinaion nicht mehr als 3500 Kg zG. haben.
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG größer als 750 Kg, aber nicht größer als 3500 Kg ist.
Mindestalter: 17 Jahre bei BF17
18 Jahre bei B
Ebenso bieten wir die Führerscheine L und T an.